Aktualisiertes Merkblatt für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer veröffentlicht
14.3.2019
Die Bundesagentur für Arbeit hat das aktualisierte “Merkblatt für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer” (Stand: März 2019) am 14. März 2019 veröffentlicht.
Neu ist unter anderem der Hinweis darauf, dass einzel- bzw. tarifvertragliche Ausschluss- oder Verfallfristen, die den Lohnuntergrenzen-Anspruch nicht ausnehmen, wegen Verstoß gegen das Transparenzgebot unwirksam sein sollen.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit