Aktualisiertes Merkblatt für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer veröffentlicht


14.3.2019

Die Bundesagentur für Arbeit hat das aktualisierte “Merkblatt für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer” (Stand: März 2019) am 14. März  2019 veröffentlicht.

Neu ist unter anderem der Hinweis darauf, dass einzel- bzw. tarifvertragliche Ausschluss- oder Verfallfristen, die den Lohnuntergrenzen-Anspruch nicht ausnehmen, wegen Verstoß gegen das Transparenzgebot unwirksam sein sollen.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit

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