Aktuelles

Weiteres Corona-Hilfspaket beschlossen

Union und SPD haben höheres Kurzarbeitergeld beschlossen. Außerdem einigten sie sich auf die Verlängerung des Bezugszeitraumes von Arbeitslosengeld, auf einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz für die Gastronomie, auf Steuererleichterungen für kleine und mittelständische Unternehmen sowie Unterstützungen für Schüler.

Kurzarbeitergeld

Arbeitnehmer in Kurzarbeit sollen vom 1. Mai bis Artikel ansehen

Neu verhandelte Branchenzuschlags-Tarifverträge für 8 weitere Branchen

Die Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ) hat sich mit den jeweils zuständigen Gewerkschaften auf die Fortführung der im Folgenden genannten Branchenzuschlags-Tarifverträge verständigt:

IG Metall

Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Holz- und Kunststoffindustrie (TV BZ HK) Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Textil- und Artikel ansehen

Erhöhung des Pflegemindestlohns beschlossen

Das Bundeskabinett hat am 19. Juli 2017 die stufenweise Erhöhung des Pflegemindestlohns auf 11,35 € im Jahr 2020 beschlossen.

West (inkl. Berlin) Ost 01.11.17 bis 31.12.17 10,20 € 9,50 € 01.01.18 bis 31.12.18 10,55 € 10,05 € 01.01.19 bis 31.12.19 11,05 € 10,55 € 01.01.20 Artikel ansehen

„Arbeitsqualität in Zeitarbeitsverhältnissen – Abschlussbericht“ veröffentlicht

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat im Juni 2017 den Abschlussbericht „Arbeitsqualität in Zeitarbeitsverhältnissen“ veröffentlicht:

„Der vorliegende Projektbericht bietet eine umfassende Analyse zur Arbeitszufriedenheit und Arbeitsqualität in der Zeitarbeit, sowie potenzieller Einflussfaktoren und damit Anforderungen an das Personalmanagement auf dem betrachteten Teilarbeitsmarkt.“

 

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Neuer Entgelttarifvertrag für die Zeitarbeitsbranche

Die Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ) hat sich mit der Tarifgemeinschaft Leiharbeit des Deutschen Gewerkschaftsbundes auf einen neuen Entgelttarifvertrag geeinigt.

Der Entgelttarifvertrag tritt am 01.01.2017 in Kraft und kann mit einer Frist von 6 Monaten frühestens zum 31.12.2019 gekündigt werden. Die Erhöhungen sowohl der West- Artikel ansehen

AÜG-Reform beschlossen

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 25. November 2016 den vom Bundestag beschlossenen Änderungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) zugestimmt. Das Gesetz soll zum 1. April 2017 in Kraft treten.

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