Ende der Arbeitnehmerüberlassung in der Fleischindustrie?


19.2.2024

Seit dem 1. Januar 2021 gilt in der Fleischindustrie ein Direktanstellungsgebot – im Kernbereich darf grundsätzlich kein Fremdpersonal eingesetzt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen (§ 6a Abs. 3 GSA Fleisch) dürfen bis zum 31. März 2024 ausnahmsweise noch Leiharbeitnehmer tätig werden.

Nachdem das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) diese Neuregelung im Jahr 2023 evaluierte, wurde nun der Abschlussbericht  veröffentlicht. Die Evaluation habe ergeben, dass die Arbeitsbedingungen aufgrund der Neuregelungen konkret verbessert wurden. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil kündigte in diesem Zusammenhang das Ende der verbliebenen Ausnahmeregelung für die Arbeitnehmerüberlassung in der Fleischindustrie an.

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), ZEIT online

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