Entwurf einer Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche veröffentlicht


4.5.2017

Die Dritte Kommission zur Erarbeitung von Arbeitsbedingungen in der Pflegebranche (Pflegekommission) hat am 25. April 2017 einstimmig den Beschluss gefasst, dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zu empfehlen, den Pflegemindestlohn in mehreren Schritten auf 11,35 € im Jahr 2020 anzuheben.

Das BMAS hat den Entwurf einer – auf dem Vorschlag der Pflegekommission beruhenden – 3. Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche am 4. Mai 2017 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Arbeitgeber und Arbeitnehmer/innen sowie Tarifvertragsparteien, die zumindest teilweise in den fachlichen Geltungsbereich der Rechtsverordnung fallen, und paritätisch besetzte Kommissionen, die auf Grundlage kirchlichen Rechts Arbeitsbedingungen für den Bereich kirchlicher Arbeitgeber in der Pflegebranche festlegen, haben jetzt die Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von drei Wochen vom Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger an gerechnet.

Das Inkrafttreten ist für den 1. November 2017 vorgesehen.

Quelle: Bundesregierung

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