Entwurf einer zwölften Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Dachdeckerhandwerk veröffentlicht


2.1.2024

Der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau) haben am 14. Dezember 2023 beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gemeinsam beantragt, den Tarifvertrag Mindestlohn vom 15. September 2023 für allgemeinverbindlich zu erklären.

Dieser Antrag sowie der Entwurf der 12. Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Dachdeckerhandwerk wurden im Bundesanzeiger am 2. Januar 2024 veröffentlicht. Die in den  Geltungsbereich der vorgesehenen Rechtsverordnung fallenden Arbeitgeber sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Parteien des Tarifvertrages, die Parteien von Tarifverträgen in der Branche mit zumindest teilweise demselben fachlichen Geltungsbereich sowie die paritätisch besetzten Kommissionen, die auf der Grundlage kirchlichen Rechts Arbeitsbedingungen für den Bereich kirchlicher Arbeitgeber zumindest teilweise im Geltungsbereich dieser Rechtsverordnung festlegen, haben jetzt die Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von drei Wochen, vom Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger an gerechnet.

Das Inkrafttreten dieser Verordnung ist für den 1. Februar 2024 vorgesehen.

Quelle: Bundesanzeiger

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