Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts verkündet


13.6.2023

Das Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts wurde am 13. Juni 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet. Neu geregelt werden im Wesentlichen folgende Bereiche:

  • Einführung einer 4. Staffel bei der Ausgleichsabgabe für Arbeitgeber, die trotz Beschäftigungspflicht keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigen. Die 4. Staffel ist erstmalig zum 31. März 2025 zu zahlen.
  • Einführung einer Genehmigungsfiktion für Anspruchsleistungen (Arbeitsassistenz und Berufsbegleitung im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung) nach Ablauf von sechs Wochen.
  • Aufhebung der Deckelung für vom Leistungsträger zu erstattenden Lohnkostenzuschüsse.

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales

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