Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts verkündet
13.6.2023
Das Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts wurde am 13. Juni 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet. Neu geregelt werden im Wesentlichen folgende Bereiche:
- Einführung einer 4. Staffel bei der Ausgleichsabgabe für Arbeitgeber, die trotz Beschäftigungspflicht keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigen. Die 4. Staffel ist erstmalig zum 31. März 2025 zu zahlen.
- Einführung einer Genehmigungsfiktion für Anspruchsleistungen (Arbeitsassistenz und Berufsbegleitung im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung) nach Ablauf von sechs Wochen.
- Aufhebung der Deckelung für vom Leistungsträger zu erstattenden Lohnkostenzuschüsse.