Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts verkündet
29.5.2017
Das Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts wurde am 29.05.2017 im Bundesgesetzblatt verkündet. Neu geregelt werden im Wesentlichen folgende Bereiche:
→ Inkrafttreten am 30. Mai 2017
- Erweiterte Schutzfrist nach der Geburt eines behinderten Kindes
- Erweiterter Kündigungsschutz bei einer Fehlgeburt nach der 12. Schwangerschaftswoche
- Änderungen der Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV)
→ Inkrafttreten am 1. Januar 2018
- Ausweitung des geschützten Personenkreises
- Erweiterung des Kündigungsschutzes („Vorbereitungshandlungen“ des Arbeitgebers)
- Besondere Arbeitszeitregelungen für schwangere und stillende Frauen (Nacht-, Sonntags- und Mehrarbeit)
- Änderungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung und beim betrieblichen Beschäftigungsverbot
- Einrichtung eines Ausschusses für Mutterschutz
- Integration der Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV) in das Mutterschutzgesetz (MuSchuG)