Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts verkündet


29.5.2017

Das Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts wurde am 29.05.2017 im Bundesgesetzblatt verkündet. Neu geregelt werden im Wesentlichen folgende Bereiche:

–→ Inkrafttreten am 30. Mai 2017

  • Erweiterte Schutzfrist nach der Geburt eines behinderten Kindes
  • Erweiterter Kündigungsschutz bei einer Fehlgeburt nach der 12. Schwangerschaftswoche
  • Änderungen der Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV)

–→ Inkrafttreten am 1. Januar 2018

  • Ausweitung des geschützten Personenkreises
  • Erweiterung des Kündigungsschutzes („Vorbereitungshandlungen“ des Arbeitgebers)
  • Besondere Arbeitszeitregelungen für schwangere und stillende Frauen (Nacht-, Sonntags- und Mehrarbeit)
  • Änderungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung und beim betrieblichen Beschäftigungsverbot
  • Einrichtung eines Ausschusses für Mutterschutz
  • Integration der Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV) in das Mutterschutzgesetz (MuSchuG)

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