Neu verhandelte Branchenzuschlags-Tarifverträge für 8 weitere Branchen
29.9.2017
Die Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ) hat sich mit den jeweils zuständigen Gewerkschaften auf die Fortführung der im Folgenden genannten Branchenzuschlags-Tarifverträge verständigt:
IG Metall
- Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Holz- und Kunststoffindustrie (TV BZ HK)
- Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Textil- und Bekleidungsindustrie (TV BZ TB)
IG BCE:
- Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Kunststoff verarbeitenden Industrie (TV BZ Kunststoff)
- Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Kautschukindustrie (TV BZ Kautschuk)
- Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in die Papier erzeugende Industrie (TV BZ PE – gewerblich)
- Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in den Kali- und Steinsalzbergbau (TV BZ KS)
ver.di:
- Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Papier, Pappe und Kunststoff verarbeitenden Industrie (TV BZ PPK)
- Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in der Druckindustrie (TV BZ Druck – gewerblich)
Im Wesentlichen sollen folgende Änderungen vereinbart worden sein:
- Einführung einer weiteren Zuschlagsstufe (rückwirkend ab 1. April 2017)
- Änderung der Zuschlags-Begrenzung („Deckelungsregelung“)
- Kundenbetrieb im Geltungsbereich maßgeblich
- Anpassung der Unterbrechungsregelung an das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
- Inkrafttreten, Laufzeit und Übergangsregelungen
Alle Branchenzuschlags-Tarifverträge treten rückwirkend zum 01. April 2017 in Kraft und sind mit einer Frist von 3 Monaten Jahresende, erstmals zum 31. Dezember 2020 kündbar. In den Tarifverträgen sind unterschiedliche Übergangsfristen geregelt.
(Quelle: Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister – BAP und Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen – iGZ)