Neu verhandelte Branchenzuschlags-Tarifverträge für 8 weitere Branchen


29.9.2017

Die Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ) hat sich mit den jeweils zuständigen Gewerkschaften auf die Fortführung der im Folgenden genannten Branchenzuschlags-Tarifverträge verständigt:

IG Metall

  • Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Holz- und Kunststoffindustrie (TV BZ HK)
  • Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Textil- und Bekleidungsindustrie (TV BZ TB)

IG BCE:

  • Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Kunststoff verarbeitenden Industrie (TV BZ Kunststoff)
  • Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Kautschukindustrie (TV BZ Kautschuk)
  • Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in die Papier erzeugende Industrie (TV BZ PE – gewerblich)
  • Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in den Kali- und Steinsalzbergbau (TV BZ KS)

ver.di:

  • Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Papier, Pappe und Kunststoff verarbeitenden Industrie (TV BZ PPK)
  • Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in der Druckindustrie (TV BZ Druck – gewerblich)

Im Wesentlichen sollen folgende Änderungen vereinbart worden sein:

  • Einführung einer weiteren Zuschlagsstufe (rückwirkend ab 1. April 2017)
  • Änderung der Zuschlags-Begrenzung („Deckelungsregelung“)
  • Kundenbetrieb im Geltungsbereich maßgeblich
  • Anpassung der Unterbrechungsregelung an das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
  • Inkrafttreten, Laufzeit und Übergangsregelungen
    Alle Branchenzuschlags-Tarifverträge treten rückwirkend zum 01. April 2017 in Kraft und sind mit einer Frist von 3 Monaten Jahresende, erstmals zum 31. Dezember 2020 kündbar. In den Tarifverträgen sind unterschiedliche Übergangsfristen geregelt.

(Quelle: Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister – BAP und Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen – iGZ)

 

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