Neue Lohnuntergrenze für die Zeitarbeitsbranche (voraussichtlich ab 1. Juni 2017)
4.5.2017
Der Tarifausschuss hat dem Antrag auf Festsetzung einer allgemeinverbindlichen Lohnuntergrenze für die Zeitarbeitsbranche stattgegeben. Nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger tritt die 3. Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung am 1. Juni 2017 in Kraft. (Quelle: Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister – BAP)