Neuer Entgelttarifvertrag für die Zeitarbeitsbranche


1.12.2016

Die Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ) hat sich mit der Tarifgemeinschaft Leiharbeit des Deutschen Gewerkschaftsbundes auf einen neuen Entgelttarifvertrag geeinigt.

  • Der Entgelttarifvertrag tritt am 01.01.2017 in Kraft und kann mit einer Frist von 6 Monaten frühestens zum 31.12.2019 gekündigt werden.
  • Die Erhöhungen sowohl der West- als auch der Ost-Tarife erfolgen in vier Stufen jeweils zum 01.03.2017, 01.04.2018, 01.04.2019 und 01.10.2019.
  • Die Ost-Tarife werden in den Entgeltgruppen EG 1 und EG 2 in zwei zusätzlichen Stufen jeweils zum 01.01.2017 und 01.01.2019 an den gesetzlichen Mindestlohn angepasst.
  • Die Ost-Tarife sollen bis zum 01.04.2021 an die West-Tarife angeglichen werden.

Die neuen Tariftabellen finden Sie im Internet auf den Seiten von iGZ und BAP.

Die Tarifvertragsparteien werden dem BMAS vorschlagen, die neuen Entgeltgruppen EG 1 Ost und EG 1 West als neue Lohnuntergrenze für die Arbeitnehmerüberlassung in einer Rechtsverordnung verbindlich festzusetzen.

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