Referenten-Entwurf eines vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (BEG IV) veröffentlicht


11.1.2024

Das Bundesministerium der Justiz hat am 11. Januar 2024 den Referenten-Entwurf für ein viertes Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (BEG IV) veröffentlicht. Der Referenten-Entwurf basiert auf dem Eckpunktepapier zum Bürokratieabbau der Regierung aus dem August 2023. Folgende Maßnahmen sind unter anderem vorgesehen:

  • Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege im Steuer- und Handelsrecht: Nach bisher geltendem Recht sind Buchungsbelege grundsätzlich zehn Jahre aufzubewahren. Die Aufbewahrungsfrist für diese Belege soll auf acht Jahre verkürzt werden.
  • Abbau von Melde- und Informationspflichten: Die Hotelmeldepflicht für deutsche Staatsangehörige soll entfallen. Zudem sieht das Gesetz die Abschaffung einer Anzeigepflicht nach dem Mess- und Eichgesetz sowie einer Informationspflicht nach dem Fünften Vermögensbildungsgesetz vor.
  • Maßnahmen zur Förderung der Digitalisierung: Die Digitalisierung soll insbesondere durch folgende Maßnahmen gefördert werden:
    • Reduzierung der Schriftformerfordernisse z. B. für Gewerberaum-Mietverträge, im Bereich des Nachweisgesetzes, bei der Beantragung der Elternzeit sowie im Vereins- und Gesellschaftsrecht.
    • Bei der Flugabfertigung sollen Reisepässe künftig digital ausgelesen werden können.
    • Öffentliche Versteigerungen sollen künftig online per Live-Stream mit Online-Gebotsabgaben oder in hybrider Form (vor Ort und virtuell) durchgeführt werden können.
    • Vermieter sollen künftig bei Betriebskostenabrechnungen Belege auch digital zur Einsichtnahme bereitstellen können.
    • Der automatisierte Datenabruf bei den Standesämtern soll den Nachweis von Geburten bei der Beantragung von Elterngeld erleichtern.
    •  Änderungen im Arbeitszeit- und Jugendarbeitsschutzgesetz sollen die stärkere Nutzung digitaler Verfahren widerspiegeln.
    • Gesetzliche Krankenkassen sollen Daten über die Arbeitsunfähigkeit von Empfängern von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende an die zuständigen Behörden digital übertragen können.
  • Projekte zur Verwaltungsvereinfachung und -beschleunigung: Weitere Änderungen zielen auf eine Vereinfachung von Verwaltungsabläufen beziehungsweise deren Beschleunigung ab.

Quelle: Bundesministerium der Justiz (BMJ)

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