Referentenentwurf des Gesetzes zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts veröffentlicht


24.11.2022

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am 24. November.2022 den Referentenentwurf des Gesetzes zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts veröffentlicht.

Um Menschen mit Behinderungen darin zu unterstützen, gleichberechtigt und selbstbestimmt am Arbeitsleben teilhaben zu können, sollen unter anderem folgende Maßnahmen ergriffen werden:

  • Einführung einer 4. Staffel bei der Ausgleichsabgabe für Arbeitgeber, die trotz Beschäftigungspflicht keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigen. Die 4. Staffel soll erstmalig zum 31. März 2025 zu zahlen sein.
  • Zur Verbesserung des Bewilligungsverfahrens der Integrationsämter wird für Anspruchsleistungen (Arbeitsassistenz und Berufsbegleitung im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung) eine Genehmigungsfiktion nach Ablauf von sechs Wochen eingeführt.
  • Die Deckelung der von Leistungsträger zu erstattenden Lohnkostenzuschüsse auf 40 % der Bezugsgröße soll aufgehoben werden.

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales

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