Entwurf einer Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung veröffentlicht


5.4.2017

Die Mitglieder der Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ) und die Mitglieder der Tarifgemeinschaft Leiharbeit des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) haben dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) vorgeschlagen, die neuen Entgeltgruppen EG 1 Ost und EG 1 West als neue Lohnuntergrenze für die Arbeitnehmerüberlassung in einer Rechtsverordnung verbindlich festzusetzen.

Dieser Vorschlag sowie der Entwurf der 3. Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung wurden im Bundesanzeiger am 5. April 2017 veröffentlicht. Verleiher und Leiharbeitnehmer/innen sowie Gewerkschaften und Vereinigungen von Arbeitgebern, die im Geltungsbereich der vorgesehenen Rechtsverordnung zumindest teilweise tarifzuständig sind, haben jetzt die Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von drei Wochen, vom Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger an gerechnet.

Das Inkrafttreten dieser Verordnung ist für den 1. Juni 2017 vorgesehen.

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