Weiteres Corona-Hilfspaket beschlossen
23.4.2020
Union und SPD haben höheres Kurzarbeitergeld beschlossen. Außerdem einigten sie sich auf die Verlängerung des Bezugszeitraumes von Arbeitslosengeld, auf einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz für die Gastronomie, auf Steuererleichterungen für kleine und mittelständische Unternehmen sowie Unterstützungen für Schüler.
Kurzarbeitergeld
Arbeitnehmer in Kurzarbeit sollen vom 1. Mai bis zum Jahresende mehr dazuverdienen dürfen.
Das Kurzarbeitergeld soll befristet angehoben werden – gestaffelt nach der Bezugsdauer:
- in den ersten 3 Monaten des Kurzarbeitergeldbezuges 60 % bzw. 67 % (Eltern) des Lohnausfalles
- ab dem vierten Monat des Kurzarbeitergeldbezugs 70 % bzw. 77 % (Eltern) des Lohnausfalles,
- ab dem siebten Monat des Kurzarbeitergeldbezugs 80 % bzw. 87 % (Eltern) des Lohnausfalls gezahlt.
Arbeitslosengeld I
Die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I soll verlängert werden – und zwar um drei Monate für diejenigen, deren Anspruch zwischen dem 01. Mai und 31. Dezember 2020 enden würde.
Die Höhe des Arbeitslosengelds liegt bei 60 % des letzten Netto-Entgelts, bei Arbeitslosen mit Kindern sind es 67 %.
Steuererleichterungen
Kleine und mittelständische Unternehmen sollen erwartete Verluste mit bereits für 2019 geleisteten Steuer-Vorauszahlungen verrechnen dürfen. Die Betriebe erhalten so Erstattungen von den Finanzämtern, was ihnen Liquidität verschafft.
Nach derzeitigem Recht könnten sie die Verluste erst im nächsten Jahr geltend machen.
Ermäßigter Mehrwertsteuersatz für die Gastronomie
Die Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie soll ab dem 1. Juli – befristet bis zum 30. Juni 2021 – auf den ermäßigten Steuersatz von sieben Prozent gesenkt werden.
Unterstützung für Schüler
Bedürftige Schüler sollen einen Zuschuss von 150 Euro zur Anschaffung von Geräten bekommen. Darüber hinaus solle die Ausstattung der Schulen gefördert werden, die für die Erstellung professioneller Online-Lehrangebote erforderlich ist.
Quelle: FAZ.NET