Änderung der Schriftformerfordernisse in der Arbeitnehmerüberlassung geplant


21.3.2024

Wie bereits berichtet, soll im Rahmen des Bürokratieentlastungsgesetzes IV unter anderem die Schriftform (Originalunterschrift) in vielen Gesetzen durch die Textform (insbes. Mail oder Fax) ersetzt werden.

Am 21. März 2024 gab das Bundesministerium der Justiz bekannt, dass das Schriftformerfordernis auch im Nachweisgesetz und im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz durch die Textform ersetzen werden soll. Das würde bedeuten, dass Arbeitnehmerüberlassungsverträge künftig per Mail abgeschlossen werden und auch Arbeitsverträge künftig unter bestimmten Bedingungen in Textform vereinbart werden könnten.

Quelle: Gesamtverband der Personaldienstleister e.V. (GVP)

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